Zuwendungsbescheinigung - wichtige Fakten!

Geändert am Fr, 21 Feb um 2:43 NACHMITTAGS

Ab welchem Betrag muss eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden?


Beiträge bis 300 Euro: Hier reicht ein vereinfachter Spendennachweis, z. B. der Kontoauszug oder der Überweisungsbeleg. 


Eine förmliche Spendenquittung ist für die steuerliche Absetzbarkeit nicht erforderlich. Der vereinfachte Spendennachweis sollte folgende Angaben enthalten


  • - Name und Kontonummer des Empfängers & des Spendenden
  • - Betrag (in Euro) & Buchungsdatum
  • - Steuerbegünstigter Zweck
  • - Angabe, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt


Spenden über 300 Euro: Bei höheren Beträgen ist eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich.

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