Ab welchem Betrag muss eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden?
Beiträge bis 300 Euro: Hier reicht ein vereinfachter Spendennachweis, z. B. der Kontoauszug oder der Überweisungsbeleg.
Eine förmliche Spendenquittung ist für die steuerliche Absetzbarkeit nicht erforderlich. Der vereinfachte Spendennachweis sollte folgende Angaben enthalten
- Name und Kontonummer des Empfängers & des Spendenden- - Betrag (in Euro) & Buchungsdatum
- - Steuerbegünstigter Zweck
- - Angabe, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt
Spenden über 300 Euro: Bei höheren Beträgen ist eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich.
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