Fördermitgliedschaft im Sterbefall beenden

Geändert am Mi, 15 Jul um 12:21 NACHMITTAGS

Wenn ein Fördermitglied verstirbt, möchten wir es Ihnen als Angehörige so einfach wie möglich machen. 


Zunächst: Unser aufrichtiges Beileid. Wir wissen, dass in dieser Zeit vieles zu regeln ist; die Beendigung der Fördermitgliedschaft soll dabei keine zusätzliche Last sein.


So einfach geht es


Eine kurze Nachricht an uns genügt – per E-Mail an service@foodwatch.de oder über diesen Link Kündigung


Hilfreich ist, wenn Sie uns den Namen der verstorbenen Person und – falls zur Hand – die Adresse oder Mitgliedsnummer nennen. Eine Sterbeurkunde oder andere Nachweise benötigen wir nicht.


Was wir für Sie übernehmen


Wir beenden die Fördermitgliedschaft umgehend und ohne Frist. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen stoppen wir sofort, sodass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Außerdem stellen wir sicher, dass keine Briefe oder E-Mails mehr an die verstorbene Person versendet werden.


Wurden nach dem Todestag noch Beiträge abgebucht, erstatten wir diese auf Wunsch selbstverständlich zurück – entweder auf das bisherige Konto oder auf eine andere Bankverbindung, die Sie uns nennen. Sagen Sie uns einfach kurz Bescheid.


Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Sobald alles erledigt ist, erhalten Sie von uns eine kurze Bestätigung.


Danke

Die Unterstützung der verstorbenen Person hat unsere Arbeit über die Jahre möglich gemacht. Dafür sind wir von Herzen dankbar.

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